Unterrichtsbedingungen
1. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die KursteilnehmerIn zum Besuch des Unterrichts während mindestens 3 Monaten.

2. Bei Austritt oder Unterbruch ist eine schriftliche Abmeldung auf Ende des laufenden Quartals erforderlich. Andernfalls ist die Kursgebühr auch für das folgende Quartal zu bezahlen. Quartalsbeginn ist jeweils um Mitte Februar, Mai, August und November.

3. Während den Schulferien und an allgemeinen Feiertagen wird in der Regel kein Unterricht erteilt. Ausgefallene Lektionen können auf Wunsch in einem anderen Kurs nachgeholt werden.

4. Die Kursgebühr richtet sich nach den von den Schweizerischen Berufsverbänden empfohlenen Tarifen. Sie versteht sich als Pauschalentschädigung für eine Unterrichtsperiode und kann daher nicht reduziert werden, wenn Stunden aus irgendwelchen Gründen nicht besucht werden. Sie ist für jedes Quartal im Voraus zu bezahlen.

5. Für Sachbeschädigungen, Sachverluste und Unfälle während dem Unterricht wird nicht gehaftet.
Beste Betreuung dank Arbeit in Kleingruppen (ca. 6 TeilnehmerInnen)
Sie sind herzlich zu einer kostenlosen Schnupperlektion eingeladen.
Bitte melden Sie sich vorher an unter der Telefonnummer 031 – 849 30 10 (evtl. Telefonbeantworter)
Einsteigen und Schnuppern jederzeit möglich!